Organisatorischer Leiter Rettungsdienst und Leitender Notarzt
Organisatorischer Leiter Rettungsdienst (OrgL)
Der OrgL ist ein Notfallsanitäter mit einer gesonderten Ausbildung zum Führen rettungsdienstlicher Einheiten im Großschadenfall. In Abstimmung mit dem Leitenden Notarzt (LNA) ist er zuständig und verantwortlich für die gesamte organisatorische Abwicklung des rettungsdienstlichen Einsatzes.
Er beurteilt die Einsatzlage aus taktisch- organisatorischer Sicht, um gemeinsam mit der Einsatzleitung am Gefahren- oder Schadensort den Umfang der noch zu alarmierenden Einsatzkräfte, sowie die Standorte zur rettungsdienstlichen Versorgung festzulegen.
Um als OrgL eingesetzt werden zu können, ist neben dem geforderten Berufsbild „Notfallsanitäter“ eine Weiterbildung im Umfang von 120 theoretischen und praktischen Unterrichtseinheiten mit abschließender Prüfung zu absolvieren. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, legitimiert der Verbandsvorsitzende des Rettungsdienstzweckverband Ostthüringen die Kolleginnen und Kollegen zur Ausübung dieser Funktion.
Aktuell sind 29 Kolleginnen und Kollegen zu dieser Tätigkeit legitimiert. Sie sind mit 4 Fahrzeugen über alle Gebietskörperschaften des Rettungsdienstzweckverbandes verteilt und rund um die Uhr einsatzbereit.
Leitender Notarzt (LNA)
Der Leitende Notarzt ist ein Arzt mit einer gesonderten Ausbildung, welche ihn zur Übernahme von Leitungsaufgaben im medizinischen Bereich beim Massenanfall Verletzter und Erkrankter sowie bei außergewöhnlichen Notfällen und Gefahrenlagen befähigen.
Er hat am Schadensort alle medizinischen Maßnahmen zu leiten, zu koordinieren und zu überwachen. So muss er u.a. die Art und Intensität der Schädigung beurteilen, die Sichtung der Verletzten und Erkrankten veranlassen, die Behandlungs- und Transportpriorität festlegen, die dabei zu verwendenden Transportmittel und Transportziele festlegen, sowie die medizinische Dokumentation sicherstellen.
Der besonderen Stellung und Verantwortung entsprechend, müssen umfangreiche Voraussetzungen erfüllt sein, um als Leitender Notarzt eingesetzt zu werden. Dazu zählen der Nachweis der Zusatzbezeichnung Notfallmedizin (oder gleichwertige Fortbildung), mehrjährige regelmäßige Tätigkeit im Rettungsdienst, Nachweis der Fachkunde „Leitender Notarzt“ nach Empfehlungen der Bundesärztekammer, Kenntnis der regionalen Infrastruktur, Facharztanerkennung eines Gebietes mit Bezug zur Intensivmedizin.
Die Bestellung des LNA erfolgt durch die für den Rettungsdienst zuständige Behörde. Im Einsatzfall ist er gegenüber dem Personal des Rettungsdienstes, den eingesetzten Ärzten und den sonstigen zur rettungsdienstlichen Versorgung eingesetzten Kräften weisungsbefugt.
Zur Zeit sind 21 Leitende Notärzte im Verbandsgebiet des Rettungsdienstzweckverbandes bestellt und rund um die Uhr einsatzbereit.